Als Spezialversicherer für Immobilien entwickelt das Unternehmen seit mehr als 130 Jahren bedarfsgerechte und innovative Versicherungsleistungen für Ihr Zuhause.
Das Zuhause ist besonders schützenswert. Feuer, Leitungswasser oder Sturm können erhebliche Gefahren für das persönliches Eigentum darstellen.
Die GEV bietet ausgezeichnete Versicherungsleistungen rund um die Immobilie. Die Produktwelt sichert Wohngebäude, Ferienimmobilien, Hausrat, Bauleistung und Haftpflichtrisiken ab. Als verlässlicher Partner steht Ihnen die GEV bei allen Versicherungsfragen, die Haus, Wohnen und Bauen betreffen, zur Seite.
Die Lebenswelt kann sich stets ändern. Das wirkt sich auch auf den Versicherungsbedarf aus und wird von der GEV bei der Produktentwicklung berücksichtigt. Die mehrfach als Testsieger von Stiftung Warentest ausgezeichnete Wohngebäudeversicherung und auch die Hausratversicherung wurden zuletzt neu aufgelegt – mit einem stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit. So werden nun auch Lösungen für die Absicherung von Wärmepumpen, E-Ladestationen, energieeffizienten Haushaltsgeräten oder Balkonkraftwerken und mehr angeboten.
"Auf jeden Fall!", sagt die GEV.
Im Falle eines Schadens sind meist Wohnhaus und Inventar betroffen. Umso wichtiger ist hier der passende Versicherungsschutz. Als Spezialversicherer empfiehlt die GEV, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einem Versicherer abzuschließen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Sturm deckt das Dach ab und der einsetzende Regen beschädigt Möbel und Bodenbeläge. Bei der Schadenregulierung kann es zu unklaren Zuständigkeiten kommen, wenn Hausrat individuell fürs Gebäude angepasst oder eingebaut wurde. Es entsteht viel Abstimmungsaufwand, der Zeit kostet.
Hausrat und Wohngebäude bei einem Versicherer abzusichern kann viele Vorteile bringen: Im Schadenfall genügt eine Schadenanzeige. Eine Ansprechperson für den Gebäude- und den Hausratschaden ermöglicht eine schnellere und unkomplizierte Schadenabwicklung. Ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet, dass Schäden an Bodenbelägen oder Ein- und Anbauküchen reguliert werden, ohne dass erst geklärt werden muss, ob sie zum Gebäude oder zum Hausrat zählen.